FFP-2 Maskenpflicht in Arztpraxen seit dem 01.10.2022

Seit dem 01.10.2022 gilt auch in unserer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin eine FFP-2-Maskenpflicht. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und einschließlich 13 Jahren reicht das Tragen einer medizinische Maske (OP-Maske) aus. Unter 6 Jahren ist weiterhin keine Maske notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie und ggf. Ihre Kinder beim Besuch unserer Praxis eine passende Maske dabei haben.

Vielen Dank!